Aufbau für ein CITES-Zertifikat

Hier ein beispielhafter relevanter Aufbau für ein CITES-Zertifikat (Reptil)

Anhang I

Feld 1 Name und meist Adresse des Züchters
Feld 3 Ausstellende Behörde
Feld 4 Beschreibung und Kennzeichen oder Hinweis auf Fotodokumentation als Anlage
Feld 6 meist nur 1 Tier pro Genehmigung
Feld 7 I
Feld 8 A
Feld 9 R ,D,C oder F meist C
Feld 10 Geburtsland des Tieres
Feld 16 wissenschaftlicher Name
Feld 17 üblicher Name
Feld 18 in Gefangenschaft geboren
Feld 19 zur Befreiung von Exemplaren in Anhang A vom Verbot der kommerziellen Tätigkeiten….
Feld 20 freier Text: Nur gültig mit beigefügter fortlaufender Fotodokumentation (wenn kein Transponder)
Unterstes Feld wichtig : Siegel und Unterschrift

Anhang II

Die derzeit über 33.000 Arten, die in Anhang II
geführt werden, sind noch nicht vom Aussterben
bedroht, der Bestand würde aber durch freien in-ternationalen Handel gefährdet. Die Bestimmun-
gen des Anhangs II sollen helfen, es gar nicht erst
soweit kommen zu lassen. Für den Export von
Anhang II-Arten muss eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes vorliegen. Die EU verlangt
außerdem eine Einfuhrgenehmigung.

Anhang III

Anhang III enthält rund 270 Arten, die nur in einigen Ländern, zum Teil sogar nur in einzelnen
Regionen geschützt werden. Solche Arten benötigen beim Export aus dem gelisteten Land eine
Ausfuhrgenehmigung. Wenn die gleiche Art aus einem Land stammt, in dem sie nicht gelistet ist,
muss ein CITES-Zertifikat diese
Herkunft bescheinigen.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert